Die Pilzernte ist vom Gesetz Nr. 6 vom L.p. 6 August 1991 der Provinz Trient geregelt. Man darf bis 2 Kg Pilzen pro Tag pro Person sammeln, wenn man keine besondere Genehmigung hat.
Die Pilzernte ist vom 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr verboten. Die Bewohner einer der Kommunen in Trentino benötigen die Genehmigung nicht, sie müssen aber ihren Wohnsitz mit einem Personalausweis beweisen.
Gültigkeit der Genehmigung Die Genehmigung ist persönlich und gilt jeden Tag in der Woche nur in der Kommune, wo sie herausgestellt wird. Die Genehmigung, die in der Kommune von Pergine Valsugana herausgestellt wirdt, gilt nur auf dem Gebiet der Kommune von Pergine Valsugana.
Zahlung Die Genehmigung für die nicht Bewohner der Provinz Trient sind: 1 Tag = EURO 10,00
3 Tage = EURO 18,00
1 Woche = EURO 24,00
2 Wochen = EURO 40,00
1 Monat = EURO 60,00






















